Die Kriminalisierung von Frauen oder Ärzt_innen durch die Paragrafen 218/219 StGB muss abgeschafft werden, darin waren sich die Teilnehmenden einig.
„In Deutschland steht ein Schwangerschaftsabbruch nach § 218 noch immer unter Strafe und wird nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei gestellt. Es kann nicht sein, dass bis heute für Frauen und Mädchen kein uneingeschränktes Recht auf Selbstbestimmung über ihren Körper besteht,“ fasst Stefan Nachtwey, Geschäftsführer des FPZ und Bündnismitglied zusammen.
„In Deutschland steht ein Schwangerschaftsabbruch nach § 218 noch immer unter Strafe und wird nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei gestellt. Es kann nicht sein, dass bis heute für Frauen und Mädchen kein uneingeschränktes Recht auf Selbstbestimmung über ihren Körper besteht,“ fasst Stefan Nachtwey, Geschäftsführer des FPZ und Bündnismitglied zusammen.