Sie befinden sich hier: Überblick / Aktuelle Meldungen / Meldungen / ELSA-Studie: Abtreibungsrecht muss reformiert...

Submenü

Ergänzende Information

ELSA-Studie

Das Verbundprojekt „Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer – Angebote der Beratung und Versorgung“ (ELSA) hat wissenschaftliche Erkenntnisse zu maßgeblichen Einflussfaktoren auf das Erleben und die Verarbeitung einer ungewollten Schwangerschaft, die Versorgungssituation und die Bedarfe betroffener Frauen in Deutschland gesammelt.

ELSA-Studie: Abtreibungsrecht muss reformiert werden

24.08.2025
Die vom Bundesgesundheitsministerium geförderte ELSA-Studie hat die Belastungen von Frauen untersucht, die eine ungewollte Schwangerschaft austragen oder abbrechen. Ein Ergebnis: Die Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen wirkt sich negativ auf den Zugang zur Versorgung und die Psyche der Schwangeren aus. Die Autor*innen der Studie sprechen sich u.a. deshalb für eine Reform des Abtreibungsrechts aus.
Die Ergebnisse der ELSA-Studie (Studie zu Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer – Angebote der Beratung und Versorgung) sind am 13. August veröffentlicht worden. Sie liefert erstmals umfassende quantitative und qualitative Ergebnisse zu ungewollt ausgetragenen und abgebrochenen Schwangerschaften. Befragt wurden Frauen, Mitarbeiter*innen aus  Fachverbänden und Ministerien sowie Berater*innen, Ärzt*innen und anderen Expert*innen aus dem Bereich der medizinischen und psychosozialen Versorgung von schwangeren Frauen.

Dies sind einige wichtige Ergebnisse: 
  • 83,5 Prozent der Frauen, die eine Schwangerschaft abbrechen, fühlen sich stigmatisiert oder befürchten Vorwürfe.
  • Auf dem Weg zum Abbruch stoßen 4 von 5 Frauen auf Barrieren beim Zugang zu medizinischer Versorgung. Es zeigen sich hier deutliche regionale Unterschiede. Die geringste Versorgungsdichte weisen Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern auf.
  • Es mangelt an finanzieller Unterstützung für mehrsprachige und barrierefreie Angebote der psychosozialen Beratung. Rechtliche Regelungen erschweren den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen und es mangelt an zugänglichen, rechtlichen und medizinischen Informationen im Netz. Trotz der Abschaffung des § 219a StGB (Werbeverbot für Abtreibungen) informieren nur wenige Websites von Ärzt*innen über Schwangerschaftsabbrüche. Zudem ist die Barrierefreiheit dieser Informationen für Menschen mit Behinderungen oft nicht gegeben.
Die Studie kommt zu dem Schluss: "Deshalb ist es wichtig, auf der Grundlage einer Liberalisierung und Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs das gesellschaftliche Klima so zu verändern, dass der Schwangerschaftsabbruch als Teil der Lebensrealität respektiert und wahrgenommen wird."

Folgende Maßnahmen werden u.a. empfohlen:
  • Die Aufhebung der Trennung zwischen Beratung und Abbruch
  • die Verbesserung des Angebots für medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche
  • eine Neuregelung der Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen (Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen)
  • eine Erleichterung der Informationszugänge und eine Anpassung der Beratungsangebote
  • die Abschaffung der Beratungspflicht und
  • die Verbesserung der strukturellen Rahmenbedingungen für Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen (vereinfachter Zugang zu notwendigen Medikamenten für medikamentöse Abbrüche, Erleichterung des ambulanten Operierens für niedergelassene Ärzt*innen, bundeseinheitliche Vergütungshöhen)
Der gesamte Abschlussbericht findet sich untenstehend zum Download.
ELSA_Abschlussbericht.pdf