Der ehrenamtlich tätige Bezirksbeirat setzt sich für die Interessen der Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen im Bezirk Lichtenberg ein. Die Beiratsmitglieder arbeiten auf Grundlage des § 30 des Gesetzes zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Land Berlin.

