Eine Gesetzesreform muss erfolgen – das macht die Arbeit der Kommission zur
reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin deutlich. Der
Gesetzentwurf zeigt, dass und wie der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland
endlich im Einklang mit dem Grundgesetz, den Menschenrechten der Betroffenen und
der internationalen Gesundheitsevidenz geregelt werden kann.
Der Gesetzentwurf wurde federführend von den an der Kommission beteiligten
Juristinnen Prof. Dr. Liane Wörner, Prof. Dr. Maria Wersig und Prof. Dr. Friederike Wapler im Auftrag einer Gruppe von 26 der zu diesem Thema maßgeblichen Verbände und
Organisationen und in Zusammenarbeit mit diesen erstellt. Die vorgeschlagenen
Regelungen basieren auf den Empfehlungen der Kommission, internationaler
Menschenrechtsgremien und internationaler Gesundheitsleitlinien und berücksichtigen
die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung.
Der Gesetzentwurf rückt die eigenverantwortliche Entscheidung der Schwangeren in
den Mittelpunkt. Die Beendigung einer Schwangerschaft auf ihr Verlangen wird bis zum
Ende der 22. Woche der Schwangerschaft rechtmäßig gestellt. Die vorgeschlagenen
Regelungen verankern das Recht Schwangerer, ohne Zwang zu entscheiden, welche
Beratungsangebote und medizinischen Leistungen sie in Anspruch nehmen wollen.
Bislang bestehende Zugangsbarrieren zum sicheren Schwangerschaftsabbruch in Form
von Beratungspflicht, Wartefrist und fehlender Kostenübernahme entfallen.
Rechtsansprüche Schwangerer auf Beratung und Versorgung und der Sicherstellungsauftrag der Länder diesbezüglich sind im Schwangerschaftskonfliktgesetz verankert, wie auch ihr Anspruch auf Sprachmittlung bei der Beratung und die Verpflichtung von Ärzt*innen und Fachkräften in der medizinischen und geburtshilflichen Versorgung, Schwangere auf professionelle Beratungsangebote hinzuweisen. Zum Schutz Schwangerer werden im Strafrecht neben der Nötigung zum Schwangerschaftsabbruch der Schwangerschaftsabbruch gegen oder ohne ihren Willen und die Nötigung zum Unterlassen eines Schwangerschaftsabbruchs neu geregelt.
Wir fordern den Bundeskanzler, die Bundesministerinnen und Bundesminister und die
Bundestagsabgeordneten aller demokratischen Parteien auf, den
Schwangerschaftsabbruch noch in dieser Legislaturperiode neu zu regeln.
Den Gesetzentwurf sehen wir als Impuls hierfür.
reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin deutlich. Der
Gesetzentwurf zeigt, dass und wie der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland
endlich im Einklang mit dem Grundgesetz, den Menschenrechten der Betroffenen und
der internationalen Gesundheitsevidenz geregelt werden kann.
Der Gesetzentwurf wurde federführend von den an der Kommission beteiligten
Juristinnen Prof. Dr. Liane Wörner, Prof. Dr. Maria Wersig und Prof. Dr. Friederike Wapler im Auftrag einer Gruppe von 26 der zu diesem Thema maßgeblichen Verbände und
Organisationen und in Zusammenarbeit mit diesen erstellt. Die vorgeschlagenen
Regelungen basieren auf den Empfehlungen der Kommission, internationaler
Menschenrechtsgremien und internationaler Gesundheitsleitlinien und berücksichtigen
die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung.
Der Gesetzentwurf rückt die eigenverantwortliche Entscheidung der Schwangeren in
den Mittelpunkt. Die Beendigung einer Schwangerschaft auf ihr Verlangen wird bis zum
Ende der 22. Woche der Schwangerschaft rechtmäßig gestellt. Die vorgeschlagenen
Regelungen verankern das Recht Schwangerer, ohne Zwang zu entscheiden, welche
Beratungsangebote und medizinischen Leistungen sie in Anspruch nehmen wollen.
Bislang bestehende Zugangsbarrieren zum sicheren Schwangerschaftsabbruch in Form
von Beratungspflicht, Wartefrist und fehlender Kostenübernahme entfallen.
Rechtsansprüche Schwangerer auf Beratung und Versorgung und der Sicherstellungsauftrag der Länder diesbezüglich sind im Schwangerschaftskonfliktgesetz verankert, wie auch ihr Anspruch auf Sprachmittlung bei der Beratung und die Verpflichtung von Ärzt*innen und Fachkräften in der medizinischen und geburtshilflichen Versorgung, Schwangere auf professionelle Beratungsangebote hinzuweisen. Zum Schutz Schwangerer werden im Strafrecht neben der Nötigung zum Schwangerschaftsabbruch der Schwangerschaftsabbruch gegen oder ohne ihren Willen und die Nötigung zum Unterlassen eines Schwangerschaftsabbruchs neu geregelt.
Wir fordern den Bundeskanzler, die Bundesministerinnen und Bundesminister und die
Bundestagsabgeordneten aller demokratischen Parteien auf, den
Schwangerschaftsabbruch noch in dieser Legislaturperiode neu zu regeln.
Den Gesetzentwurf sehen wir als Impuls hierfür.