Die Ärztin aus Hessen wurde am 24. November vom Gießener Amtsgericht wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche gemäß Paragraf 219a Strafgesetzbuch zu 6.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Eine nach der Anklage gestartete Petition haben mehr als 150.000 Menschen unterstützt. Am 12. Dezember nun überreichte Kristina Hänel Bundestagsabgeordneten verschiedener Fraktionen symbolisch diese Unterschriften.