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Nach Petitionsübergabe - Politik ergreift Initiative beim Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche

13.12.2017
Nach dem 12. Dezember soll es nach kräftezehrenden Wochen wieder etwas ruhiger werden im Leben von Kristina Hänel. Mit der Übergabe der Petition „Informationsrecht für Frauen zum Schwangerschaftsabbruch“, die 150.000 Menschen unterschrieben haben, ist die Forderung der ersatzlosen Streichung des Paragrafen 219a verbunden.
Die Ärztin aus Hessen wurde am 24. November vom Gießener Amtsgericht wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche gemäß Paragraf 219a Strafgesetzbuch zu 6.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Eine nach der Anklage gestartete Petition haben mehr als 150.000 Menschen unterstützt. Am 12. Dezember nun überreichte Kristina Hänel Bundestagsabgeordneten verschiedener Fraktionen symbolisch diese Unterschriften.

„Ich werbe doch nicht für Schwangerschaftsabbrüche“

Diesen Satz wiederholt Kristina Hänel immer wieder. Niemand könne eine Frau durch Werbung oder Information dazu bringen, einen Abbruch vornehmen zu lassen, sagt sie. Dagegen hätten Frauen ein Recht auf Information. Die Gleichsetzung von Information und Werbung, wie sie das Gerichtsurteil vornimmt, ärgert Hänel. Dadurch werden Frauen in Not Informationsrechte vorenthalten, Ärzt*innen stigmatisiert und bedroht.
Am gestrigen Dienstag sind Ulle Schauws und Renate Künast (B90/Grüne), Eva Högl und Sönke Rix (SPD), Stephan Thomae und Katja Suding (FDP) sowie Cornelia Möhring und Katja Kipping (Die Linke) vor dem Bundestag erschienen und haben sich mit Hänel fotografieren lassen. Gesetzesentwürfe von SPD und Die Linke liegen vor. Ein erstes fraktionsübergreifendes Treffen sollte schon am nächsten Tag stattfinden.

Auch eine Bundesratsinitiative ist denkbar

Der 219a hat eine lange Geschichte, denn er galt bereits zu Zeiten des Nationalsozialismus. Er stellt die Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch „des Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise“ unter Strafe. Aufgrund eben dieses Paragrafen werden im Jahr 2017 Ärzt*innen, die über den Abbruch sachlich informieren, angezeigt und angeklagt.
Am Tag der Petitionsübergabe hat der Senat auf Initiative des Berliner Justizsenators beschlossen, den Gesetzentwurf zur Abschaffung des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch in den Bundesrat einzubringen.

Kristina Hänel wird gegen ihre Verurteilung Rechtsmittel einlegen. Sie will diesen Sachverhalt klären, notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Politik sollte die Sache vorher in die Hand nehmen und diesen unnötigen Paragrafen ersatzlos streichen.