„Wir stehen an der Seite der Schwangeren, medizinische Versorgung ist eine staatliche Pflicht – und darf nicht durch konfessionelle Krankenhausträger ausgehebelt werden“, sagt Konstanze Haase, Co-Geschäftsführung des Familienplanungszentrums Berlin e.V. – BALANCE (FPZ).
Der Hintergrund: Das Evangelische Krankenhaus, bei dem Prof. Dr. Volz vorher als Chefarzt gearbeitet hat, hat mit dem katholischen Dreifaltigkeit-Hospitals zum Christlichen Klinikum Lippstadt fusioniert. Seitdem ist es generell verboten, medizinische Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen – es sei denn, die Schwangere schwebt in Lebensgefahr. Dagegen klagt Volz. Während er am evangelischen Haus und in seiner eigenen Praxis Abbrüche vornehmen konnte, war die Bedingung des katholischen Krankenhauses, dass beides mit der Fusion untersagt wird.
Kolleg*innen und Initiativen, darunter Pro Choice Deutschland, unterstützen den Mediziner. Dieser hat selbst eine Petition gestartet mit dem Titel "Ich bin Arzt & meine Hilfe ist keine Sünde: Stoppt die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen!". Die Unterstützer*innen sind überzeugt: Jede Frau hat Anspruch auf eine fachgerechte Behandlung bei einer medizinischen Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch. Dieser Anspruch darf von der katholische Kirche nicht untergraben werden. Zudem darf Kirchenrecht nicht die ärztliche Berufsfreiheit gefährden. Zum Gerichtstermin am 8. August wird Protest erwartet.
Verschärfung der mangelhaften Versorgungslage
Das Familienplanungszentrum Berlin e.V. – Balance führt medikamentöse und operative Schwangerschaftsabbrüche durch. „Abbrüche gehören zur medizinischen Grundversorgung. Während die Lage in einer Stadt wie Berlin besser ist, verschärft sich die Versorgungslage in kleinen Städten und auf dem Land – und das liegt auch an solchen Einmischungen der katholischen Kirche und Einschränkungen für praktizierende Ärzt*innen“, führt Konstanze Haase, Co-Geschäftsführung des FPZ, aus. Dadurch werden Ärzt*innen nicht nur – wie im Fall Volz – in ihrer Berufsausübung behindert. Ärzt*innen werden dadurch auch generell von der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen abgeschreckt. Dies verstärkt die bestehenden Probleme, flächendeckende Versorgung überhaupt gewährleisten zu können.
Der Hintergrund: Das Evangelische Krankenhaus, bei dem Prof. Dr. Volz vorher als Chefarzt gearbeitet hat, hat mit dem katholischen Dreifaltigkeit-Hospitals zum Christlichen Klinikum Lippstadt fusioniert. Seitdem ist es generell verboten, medizinische Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen – es sei denn, die Schwangere schwebt in Lebensgefahr. Dagegen klagt Volz. Während er am evangelischen Haus und in seiner eigenen Praxis Abbrüche vornehmen konnte, war die Bedingung des katholischen Krankenhauses, dass beides mit der Fusion untersagt wird.
Kolleg*innen und Initiativen, darunter Pro Choice Deutschland, unterstützen den Mediziner. Dieser hat selbst eine Petition gestartet mit dem Titel "Ich bin Arzt & meine Hilfe ist keine Sünde: Stoppt die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen!". Die Unterstützer*innen sind überzeugt: Jede Frau hat Anspruch auf eine fachgerechte Behandlung bei einer medizinischen Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch. Dieser Anspruch darf von der katholische Kirche nicht untergraben werden. Zudem darf Kirchenrecht nicht die ärztliche Berufsfreiheit gefährden. Zum Gerichtstermin am 8. August wird Protest erwartet.
Verschärfung der mangelhaften Versorgungslage
Das Familienplanungszentrum Berlin e.V. – Balance führt medikamentöse und operative Schwangerschaftsabbrüche durch. „Abbrüche gehören zur medizinischen Grundversorgung. Während die Lage in einer Stadt wie Berlin besser ist, verschärft sich die Versorgungslage in kleinen Städten und auf dem Land – und das liegt auch an solchen Einmischungen der katholischen Kirche und Einschränkungen für praktizierende Ärzt*innen“, führt Konstanze Haase, Co-Geschäftsführung des FPZ, aus. Dadurch werden Ärzt*innen nicht nur – wie im Fall Volz – in ihrer Berufsausübung behindert. Ärzt*innen werden dadurch auch generell von der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen abgeschreckt. Dies verstärkt die bestehenden Probleme, flächendeckende Versorgung überhaupt gewährleisten zu können.
