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Ergänzende Information

Rechtliche Regelung: Schwangerschafts-abbrüche

In Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche nach §218 StGB strafbar. Allerdings ist ein Abbruch im Rahmen der Beratungsregelung bis zur vollendeten 12. Schwangerschafts-woche möglich. Dabei wird Straffreiheit (Tatbestand der sogenannten Rechtswidrigkeit) gewährt. Eine Schwangerschaftskonfliktberatung und eine dreitägige Bedenkzeit sind vorgeschrieben. Fast alle Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland geschehen in diesem Rahmen.

Straffrei und rechtmäßig ist ein Abbruch aus medizinischer Indikation. Voraussetzung ist, dass das Leben der Mutter in Gefahr ist, und / oder dass deren körperlicher oder seelische Gesundheitszustand stark beeinträchtigt zu werden droht. Das Ungeborene weist dann Behinderungen oder Erkrankungen auf. Es kann sein, dass es außerhalb des Mutterleibes nicht oder nur kurz überleben kann. In selteneren Fällen ist das Leben der Mutter bei Fortführung der Schwangerschaft gefährdet. Spätabbrüche nach der 12. Schwangerschaftswoche bedürfen einer medizinischen Indikation. Zwischen Diagnose und Abbruch müssen drei Tage liegen – es sei denn, es besteht eine unmittelbare Lebensgefahr für die schwangere Person. 

Straffrei und rechtmäßig ist ein Abbruch, wenn er aus kriminologischer Indikation, etwa nach einer Vergewaltigung, stattfindet. Auch hier gilt die 12-Wochen-Frist, eine Beratung ist nicht erforderlich.

Schwangerschaftsabbrüche: Einmischung der katholischen Kirche gefährdet Frauengesundheit

16.07.2025
Der Chefarzt des Christlichen Klinikums in Lippstadt (Nordrhein-Westfalen), Prof. Dr. Joachim Volz, klagt gegen das Abtreibungsverbot seines Arbeitgebers. Vor dem Gerichtstermin am 8. August ruft das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung, dessen Gründungsmitglied das FPZ ist, zur Solidarität mit Volz auf.
„Wir stehen an der Seite der Schwangeren, medizinische Versorgung ist eine staatliche Pflicht – und darf nicht durch konfessionelle Krankenhausträger ausgehebelt werden“, sagt Konstanze Haase, Co-Geschäftsführung des Familienplanungszentrums Berlin e.V. – BALANCE (FPZ). 

Der Hintergrund: Das Evangelische Krankenhaus, bei dem Prof. Dr. Volz vorher als Chefarzt gearbeitet hat, hat mit dem katholischen Dreifaltigkeit-Hospitals zum Christlichen Klinikum Lippstadt fusioniert. Seitdem ist es generell verboten, medizinische Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen – es sei denn, die Schwangere schwebt in Lebensgefahr. Dagegen klagt Volz. Während er am evangelischen Haus und in seiner eigenen Praxis Abbrüche vornehmen konnte, war die Bedingung des katholischen Krankenhauses, dass beides mit der Fusion untersagt wird.

Kolleg*innen und Initiativen, darunter Pro Choice Deutschland, unterstützen den Mediziner. Dieser hat selbst eine Petition gestartet mit dem Titel "Ich bin Arzt & meine Hilfe ist keine Sünde: Stoppt die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen!". Die Unterstützer*innen sind überzeugt: Jede Frau hat Anspruch auf eine fachgerechte Behandlung bei einer medizinischen Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch. Dieser Anspruch darf von der katholische Kirche nicht untergraben werden. Zudem darf Kirchenrecht nicht die ärztliche Berufsfreiheit gefährden. Zum Gerichtstermin am 8. August wird Protest erwartet.

Verschärfung der mangelhaften Versorgungslage

Das Familienplanungszentrum Berlin e.V. – Balance führt medikamentöse und operative Schwangerschaftsabbrüche durch. „Abbrüche gehören zur medizinischen Grundversorgung. Während die Lage in einer Stadt wie Berlin besser ist, verschärft sich die Versorgungslage in kleinen Städten und auf dem Land – und das liegt auch an solchen Einmischungen der katholischen Kirche und Einschränkungen für praktizierende Ärzt*innen“, führt Konstanze Haase, Co-Geschäftsführung des FPZ, aus. Dadurch werden Ärzt*innen nicht nur – wie im Fall Volz – in ihrer Berufsausübung behindert. Ärzt*innen werden dadurch auch generell von der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen abgeschreckt. Dies verstärkt die bestehenden Probleme, flächendeckende Versorgung überhaupt gewährleisten zu können.

Update 26.08.2025

Nachdem das Arbeitsgericht die Klage gegen Prof. Volz abgewiesen hat, hat dieser angekündigt, nun in Berufung gehen zu wollen. 
Die Petition hat inzwischen mehr als 285.000 Unterschriften, beim Gerichtstermin unterstützen Prof. Volz mehr als 2.000 Menschen vor Ort.